Dem Beschwerdeführer kann unter diesen Umständen derzeit keine günstige Rückfallprognose gestellt werden. Der Umstand, dass die Opferberatungsstelle des Kantons Aargau gemäss Bericht vom 13. Oktober 2022 am 23. September 2022 keinen Anlass sah, die Familie ins Frauenhaus aufzunehmen, vermag daran nichts zu ändern, da diese Einschätzung auf vagen Aussagen von D. zu aggressivem Verhalten des Beschwerdeführers und unklaren Drohungen beruhte (Bericht der Opferberatung Aargau, Aktennotiz vom 23. September 2022).