4.3.2.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt in der Beschwerdeantwort aus, dass sich der Verdacht betreffend wiederholter Gewalttätigkeiten sowie Drohungen weiter erhärtet habe. Es sei inzwischen ein Gefährlichkeitsgutachten über den Beschwerdeführer in Auftrag gegeben worden. Für die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers spreche, dass sich schon seit langem Aggressionen gegen mehrere Familienmitglieder richten würden. Der Beschwerdeführer sei gemäss den Schilderungen von B. und C. bereits ohne grossen Anlass zu Gewalttaten bereit gewesen. Die schweren Belastungen des Beschwerdeführers durch B. und C. sowie D. dürften kaum zu einer Verbesserung der Situation führen.