bereits unter Wahrung der Teilnahmerechte durchgeführt worden. Die Einvernahme von C. werde am 25. Oktober 2022 durchgeführt (Beschwerde S. 6 f.). 4.2.2.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt in der Beschwerdeantwort aus, dass nach wie vor Familienmitglieder zu befragen seien. Konkret seien die delegierte Einvernahme des Bruders/Sohns F. und eine weitere Einvernahme von B. geplant. Allenfalls seien noch weitere Familienmitglieder (Onkel) zu befragen und es sei das Mobiltelefon des Beschwerdeführers auszuwerten (Beschwerdeantwort S. 3).