bräuchen durch den Beschwerdeführer berichtet habe. Sie habe angegeben, dass er sie an sich gedrückt und am Oberschenkel angefasst habe (delegierte Einvernahme vom 1. November 2022 S. 8 und 9). Wenn der Beschwerdeführer wütend gewesen sei, habe er B. als "dumm", "nutzlos" und "Abschaum" bezeichnet (delegierte Einvernahme vom 1. November 2022 S. 9). Bei C. hätten Kleinigkeiten genügt, dass der Beschwerdeführer handgreiflich geworden sei. Einmal habe er sie auf dem Bett gewürgt. Er selbst, D. und B. seien dabei gewesen bzw. dazu gekommen (delegierte Einvernahme vom 1. November 2022 S. 9 und 10). Der Beschwerdeführer habe auch B. geschlagen. Das sei ganz normal bei ihnen (delegierte Ein-