F. wurde am 1. November 2002 befragt. Auch er gab an, während seiner gesamten Kindheit vom Beschwerdeführer mit Händen und Gegenständen (Gurt, Ladekabel, durchsichtiger Stock, Glas) geschlagen worden zu sein. Wenn der Beschwerdeführer wütend sei, sei er unberechenbar (delegierte Einvernahme vom 1. November 2022 S. 6 und 12). F. führte aus, dass B. ihm am Tag der Verhaftung des Beschwerdeführers von sexuellen Miss- -9-