B. habe zwar Mühe bei der zeitlichen Einordnung. Sie schildere die sexuellen Übergriffe aber mit hohem Detailreichtum. Per 1. Dezember 2022 sei eine weitere staatsanwaltschaftliche Einvernahme mit B. angesetzt. Die bisherigen Aussagen aller Geschädigten seien als glaubhaft zu beurteilen. Die weiteren erhobenen Beweismittel hätten den Tatverdacht weiter erhärtet (Beschwerdeantwort S. 2 f.).