derholt mit Händen, Füssen oder Gegenständen (Ladekabel, Plexiglasstock, Hausschuhe) geschlagen und im 2018 einmal gewürgt worden zu sein. Im Übrigen gebe sie an, dass B. ihr von den sexuellen Übergriffen des Beschwerdeführers erzählt habe. Mitte/Ende September 2022 habe er D. gedroht, sie zu töten. Zur zweiten Befragung von B. vom 13. Oktober 2022 führt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aus, dass sie die sexuellen Übergriffe, die Gewalttätigkeiten und Drohungen im Wesentlichen wiederhole und keine frappanten Ungereimtheiten oder Wiedersprüche zu erkennen seien, welche ihre Aussagen zwischenzeitlich unglaubhaft erscheinen liessen. B. habe zwar Mühe bei der zeitlichen Einordnung.