Dem Arztbericht sei zu entnehmen, dass B. von sexuellem Missbrauch als Kind/Jugendliche berichtet habe. Weiter sei C. am 25. Oktober 2022 parteiöffentlich befragt worden. Sie schildere ebenfalls sexuelle Übergriffe zu ihrem Nachteil, welche jedoch ein geringeres Ausmass aufweisen würden als bei B. Zudem gebe sie an, vom Beschwerdeführer seit 2012/2013 wie- -6-