3.2.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verweist in der Beschwerdeantwort neben den Aussagen von B., C. und D. auf die zwischenzeitlich eingegangenen Berichte der Opferberatung Aargau vom 13. Oktober 2022 und der Stadt Q., Soziale Dienste, vom 24. Oktober 2022 sowie das Arztzeugnis von Dr. med. E. vom 25. Oktober 2022. Aus den Berichten gehe hervor, dass D. bereits vor der Anzeige der Töchter mit der Opferberatung Aargau und der Stadt Q. in Kontakt gestanden sei und dort berichtet habe, dass sie von ihrem Mann bedroht worden sei und sich von diesem trennen wolle. Dem Arztbericht sei zu entnehmen, dass B. von sexuellem Missbrauch als Kind/Jugendliche berichtet habe.