1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Nötigung, Tätlichkeiten ev. einfacher Körperverletzung sowie Beschimpfung zum Nachteil seiner Töchter B. und C. sowie wegen Drohung zum Nachteil seiner Lebenspartnerin D. Der Beschwerdeführer wurde am 3. Oktober 2022 festgenommen. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach stellte am 5. Oktober 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft.