- Weiter ist auf die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 25. September 2020 hinzuweisen (HA.2022.324, Beilage 1 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 8. Juli 2022), in welcher der Beschwerdeführer (auf S. 5) noch zugestanden hat, am 23. Juli 2020 die Zugangsdaten zum "[…] icloud-Zugang" behändigt und sich später auch Zugang zur "icloud" der Geschädigten verschafft zu haben.