- Ähnlich verhält es sich auch mit den fraglichen Zahlungen über Western Union. Der Beschwerdeführer gab mit Beschwerde sowie auch mit Stellungnahme vom 7. Oktober 2022 an, dass diese (zwischen 2015 und 2020 erfolgten) Zahlungen von insgesamt Fr. 20'000.00 (einschliesslich der fraglichen Erpressungsforderung über Fr. 6'475.40) Rückzahlungen von Geldern gewesen seien, die er der Geschädigten (was diese nicht bestritten habe) zuvor zur temporären Aufbewahrung überlassen habe.