kommunizieren versuchte (vgl. hierzu auch die Aussage der Geschädigten bei ihrer Einvernahme vom 6. April 2022 Frage 40, wonach sie dem Beschwerdeführer nicht mehr geschrieben habe, woraufhin seine Schwester "angefangen" habe), was auch wieder dafür spricht, dass der Beschwerdeführer tatsächlich mit der Veröffentlichung der fraglichen Fotos gedroht hat.