Sodann gehe es um eine schweizerische IP-Adresse. - Gemäss Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 4. Dezember 2021 soll er "dort" geklingelt haben. Bei ihrem Notruf habe die Geschädigte jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Patrouille zunächst telefonisch melden solle, weil die Klingel nicht funktioniere. Dies sei widersprüchlich. 2.2.5. Die Staatsanwaltschaft Baden verwies mit Beschwerdeantwort auf die Erwägungen des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau in der angefochtenen Verfügung.