Sie habe ausziehen müssen, weil sie die Miete von Fr. 2'400.00 nach ihrem Jobverlust nicht mehr habe bezahlen können. - Was den Vorwurf des Hausfriedensbruchs anbelange, lasse sich den Unterlagen entnehmen, dass die Geschädigte auch hinsichtlich des Wechsels der Schlösser gelogen habe. Er habe noch am 25. Mai 2022 -8-