Im Gegenteil habe die Geschädigte ihn bis Ende Februar 2020 täglich bis zu 30 – 40mal angerufen. Sei dies nicht komisch, wenn sie (gemäss Aussage der Geschädigten) schon seit Mitte 2019 kein Paar mehr gewesen seien? - Auch nicht richtig sei, dass er die Geschädigte zu einem Wohnungswechsel genötigt habe. Sie habe ausziehen müssen, weil sie die Miete von Fr. 2'400.00 nach ihrem Jobverlust nicht mehr habe bezahlen können. - Was den Vorwurf des Hausfriedensbruchs anbelange, lasse sich den Unterlagen entnehmen, dass die Geschädigte auch hinsichtlich des Wechsels der Schlösser gelogen habe.