- Dass sich die Geschädigte eine zusätzliche Prepaid-Karte angeschafft habe, lasse nicht auf eine Rufnummernänderung schliessen, zumal die Geschädigte schon zuvor mehrere Rufnummern gehabt habe. Die WhatsApp-Nachricht, mit der der Vorwurf der Erpressung zu begründen versucht werde, stamme nicht von ihm, sondern einzig und allein von seiner Schwester. Sie sei auch nicht auf seinen Wunsch hin erfolgt.