- Die von der Geschädigten erst am 16. September 2021 eingereichten Transaktionsbelege der Western Union wiesen für den Zeitraum 22. Mai 2019 – 20. März 2020 15 Zahlungen aus. Die Geschädigte habe aber auf sein Ersuchen hin bereits am 20. März 2020 bei der Western Union eine Transaktionsübersicht eingeholt und nunmehr einfach deren letzte Seite eingereicht. - Dass sich die Geschädigte eine zusätzliche Prepaid-Karte angeschafft habe, lasse nicht auf eine Rufnummernänderung schliessen, zumal die Geschädigte schon zuvor mehrere Rufnummern gehabt habe.