Dies rechtfertige aber keine Untersuchungshaft, zumal wenn man berücksichtige, dass er in der Vergangenheit von (immer noch frei herumlaufenden und lediglich mit einer Busse bestraften) Familienangehörigen der Geschädigten mit einem Hammer traktiert worden sei. Dass er die Geschädigte am Bahnhof Q. während des Berufsverkehrs und im Beisein zahlreicher Passanten habe abpassen wollen, sei weniger plausibel als das von ihm behauptete spontane Zusammentreffen. - Die von der Geschädigten erst am 16. September 2021 eingereichten Transaktionsbelege der Western Union wiesen für den Zeitraum 22. Mai 2019 – 20. März 2020 15 Zahlungen aus.