- Weshalb sich der dringende Tatverdacht verdichtet haben soll, sei nicht dargetan worden. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien grösstenteils nicht zutreffend. Zwar habe er zugegeben, die Geschädigte am 7. Juni 2022 als Reaktion auf einen Faustschlag angespuckt zu haben. Dies rechtfertige aber keine Untersuchungshaft, zumal wenn man berücksichtige, dass er in der Vergangenheit von (immer noch frei herumlaufenden und lediglich mit einer Busse bestraften) Familienangehörigen der Geschädigten mit einem Hammer traktiert worden sei.