So oder anders lege die im Recht liegende Chat- Nachricht zumindest einen Erpressungsversuch nahe. - Die mit dem aktuellen Haftverlängerungsgesuch ins Recht gelegten Einvernahmeprotokolle des Beschwerdeführers und der Geschädigten bekräftigten den dringenden Tatverdacht betreffend die genannten Delikte zusätzlich (mit Verweis auf die angesichts der gesamten Umstände weiterhin unplausibel wirkenden Aussagen des Beschwerdeführers, wonach die Aggression am 7. Juni 2022 von der Geschädigten ausgegangen sei und er nur zufällig dort gewesen sei).