- Die Geschädigte habe am 30. August 2020 zu Protokoll gegeben, im Juli 2020 die Schlösser ihrer Wohnung ausgetauscht zu haben, weil sie sich nicht mehr sicher gefühlt habe. Die entsprechenden Rechnungen stammten jedoch vom September 2020 und nicht vom Juli 2020. Dementsprechend habe die Geschädigte gelogen und sei hinsichtlich des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht auszugehen. - Der Vorwurf, er habe der Geschädigten am 7. Juni 2022 am Bahnhof Q. aufgelauert und sie belästigt, werde mit Hinweis auf die Ausführungen von C. mit Schreiben von 6. September 2022 zurückgewiesen.