Fr. 1'000.00 erpresst habe, sie später aber von erpressten Fr. 6'475.40 gesprochen habe, sei dies "unglaubwürdig". Als einziger Sachbeweis für den Erpressungsvorwurf sei zudem auf eine (sehr weit interpretierte) WhatsApp-Kommunikation zwischen seiner Schwester und der Geschädigten verwiesen worden, quasi um eine mittelbare Erpressung über die Schwester zu konstruieren, was aber nicht zu überzeugen vermöge. - Der Vorwurf, die Geschädigte mit Anrufen und Nachrichten belästigt bzw. genötigt zu haben, werde dadurch relativiert, dass auch die Geschädigte ihn viel angerufen und belästigt habe, wie das eingereichte Sunrise Protokoll zeige.