- Bezüglich der Vorwürfe der sexuellen Handlung mit einem Kind und der Freiheitsberaubung oder Entführung sei aufgrund des Entscheids der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.253 vom 11. August 2022 nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht auszugehen. - Der Vorwurf, die Geschädigte mit Unterwäschefotos von deren Tochter zu Zahlungen in Höhe von Fr. 6'475.40 erpresst zu haben, sei durch den inzwischen vorliegenden Auszug der Western Union entkräftet. Es habe sich um Rückzahlungen von Geldern gehandelt, die er der Geschädigten (was diese nicht bestritten habe) zuvor zur temporären Aufbewahrung überlassen habe.