- Zum Nachweis, dass keine Zahlungen der Geschädigten an ihn zur Begleichung erpresserischer Forderungen seinerseits erfolgt seien, sei die von ihm eingereichte Transaktionsübersicht der Western Union betreffend Zahlungen der Geschädigten an ihn (Zeitraum 22. Mai 2019 – 20. März 2020) zu den Akten zu nehmen. - Zum Nachweis, dass auch die Geschädigte ihn übermässig viel angerufen und belästigt habe bzw. dass dies "Usus" bei ihnen gewesen sei, seien die von ihm eingereichten Anrufprotokolle der Sunrise zu den Akten zu nehmen.