3. 3.1. Der Beschwerdeführer persönlich erhob gegen diese ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Verfügung mit Eingabe datiert vom 20. Oktober 2022 (Postaufgabe am 21. Oktober 2022) Beschwerde. Er beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse – die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs und seine umgehende Haftentlassung. 3.2. Der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers verwies mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 auf die Ausführungen mit Stellungnahme vom 7. Oktober 2022 sowie diejenigen des Beschwerdeführers in seiner persönlich verfassten Beschwerde.