1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen den Beschwerdeführer seit 2020 eine Strafuntersuchung wegen verschiedener Delikte. Diese sollen in einem Zusammenhang mit einer beendeten Liebesbeziehung zwischen dem Beschwerdeführer und B. (Geschädigte) stehen. Die Geschädigte benachrichtigte zuletzt wegen Vorkommnissen am 7. Juni 2022 die Einsatzzentrale der Stadtpolizei Zürich, was zur Verhaftung des Beschwerdeführers noch am gleichen Tag führte. 1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich versetzte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 9. Juni 2022 bis zum 9. Juli 2022 in Untersuchungshaft.