3.3.4. Soweit die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau das Strafverfahren auf den Vorwurf des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung ausgedehnt hat (vgl. Haftverlängerungsgesuch vom 26. September 2022), ist festzustellen, dass diesbezüglich ein dringender Tatverdacht ebenfalls aktenmässig erstellt ist (vgl. Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 11. Mai 2022, Beilage 6 zum Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuches der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 17. Mai 2022).