Des Weiteren habe der Beschwerdeführer sich als angeblicher "Anwalt H." ausgegeben, der Geld für die Bezahlung von Kautionen, Gebühren etc. in einem zugunsten von G. geführten Verfahren benötige. Der sich in einem Irrtum befindliche G. habe in der Folge mehrfach Geldbeträge insgesamt unbekannter Höhe für den angeblichen "Anwalt H." von ca. Anfang 2020 bis ca. Ende Februar 2022 an den Beschwerdeführer übergeben bzw. anweisungsgemäss bar in einem Briefkasten bei der Firma I. in Q. deponiert.