Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, er habe den Geschädigten G. zwischen dem ca. 5. Januar 2017 bis am 28. Februar 2022 durch falsche Angaben arglistig dazu gebracht, ihm relativ regelmässig Geldbeträge unterschiedlicher Höhe, insgesamt Fr. 118'478.90, zu überlassen und dabei einen Rückzahlungswillen vorgetäuscht bzw. einmal eine Überweisung per Western Union von Fr. 1'128.90 (inkl. Gebühren) an den Beschwerdeführer zu veranlassen. Des Weiteren habe der Beschwerdeführer sich als angeblicher "Anwalt H." ausgegeben, der Geld für die Bezahlung von Kautionen, Gebühren etc. in einem zugunsten von G. geführten Verfahren benötige.