Diese Zufallsfunde wurden durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 2. Juni 2022 genehmigt (vgl. Beilage zum Haftverlängerungsgesuch der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 21. Juni 2022). Im Haftverlängerungsgesuch der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 21. Juni 2022 stellte sie diesbezüglich weitere Untersuchungen in Aussicht und (erst) mit Beschwerdeantwort im vorliegenden Haftverfahren machte sie weitere Ausführungen zum Tatvorwurf des Betruges zum Nachteil von G. und reichte das Protokoll der Konfrontationseinvernahme vom 8. September 2022 (Beilage 1) zu den Akten.