3.3.3.2. Die Erkenntnis für die Ausdehnung des Strafverfahrens auf mehrfachen (gewerbsmässigen) Betrug resultierte aus der Auswertung der Echtzeitüberwachung des Beschwerdeführers. Diese Zufallsfunde wurden durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 2. Juni 2022 genehmigt (vgl. Beilage zum Haftverlängerungsgesuch der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 21. Juni 2022).