Aus der Antwort auf Frage 20 des Einvernahmeprotokolls vom 2. Mai 2022 geht hervor, dass der Beschwerdeführer "immer mehr Infos" gehabt und gewusst habe, dass es gefährlich sei. Er habe C. dann gefragt, was im Auto gewesen sei und er habe gesagt, es sei Kokain. Vorher habe er gesagt, dass es sich um Marihuana handle. Er habe ihm vorher einmal hoch und heilig versprochen, er müsse nicht "weisses Zeug" fahren. Aufgrund dieser Aussagen liegen zusammen mit den übrigen Beweismitteln (vgl. dazu insbesondere die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 11. April 2022, E. 2.2.2;