Auch hinsichtlich des Vorfalls vom 25. November 2021 kann auf die erwähnte Einvernahme vom 2. Mai 2022 bzw. die dem Beschwerdeführer vorgespielte Telefonaufzeichnung vom 24. Januar 2022 zwischen dem Beschwerdeführer und C. verwiesen werden. So gab C. an, dass der Beschwerdeführer "das letzte Mal" 6 oder 7 Kilogramm transportiert habe und es "das letzte Mal" sauber gelaufen sei.