Einer davon – D. – wurde am 22. Januar 2022 mit 10 kg Kokain, welche er im Auftrag von C. aus Holland holte, in der Schweiz verhaftet (vgl. dazu Beilage 4 zum Haftverlängerungsantrag der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 28. März 2022). Im Haftentscheid betreffend D. führte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau aus, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, wonach dessen Geständnis wahrheitswidrig erfolgt sein könnte und dass ein dringender Tatverdacht auch hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit mit C. zu bejahen sei.