Aus den abgehörten Gesprächen geht hervor, dass der Beschwerdeführer wusste, dass der Mitbeschuldigte C. auch Drogentransporte durch Drittpersonen durchführen liess. Einer davon – D. – wurde am 22. Januar 2022 mit 10 kg Kokain, welche er im Auftrag von C. aus Holland holte, in der Schweiz verhaftet (vgl. dazu Beilage 4 zum Haftverlängerungsantrag der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 28. März 2022).