Ich habe es schlussendlich vernommen, so wie ich es ihnen gesagt habe" oder Frage 93). Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hat sodann gestützt auf die Telefonaufzeichnungen einen Zufallsfund gegen den Beschwerdeführer aus der Überwachung des ursprünglich Beschuldigten C. wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bejaht (vgl. dazu Beilage 2 zum Haftverlängerungsantrag der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 28. März 2022). Aus den abgehörten Gesprächen geht hervor, dass der Beschwerdeführer wusste, dass der Mitbeschuldigte C. auch Drogentransporte durch Drittpersonen durchführen liess.