tonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit ihrem Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs eingereichten Aufzeichnungen der Telefongespräche kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer an einen Möbeltransport glaubte: Aus der anlässlich seiner Einvernahme vom 2. Mai 2022 dem Beschwerdeführer vorgespielten Telefonaufzeichnung vom 24. Januar 2022 zwischen dem Beschwerdeführer und C. geht klar eine Zusammenarbeit im Drogentransport hervor.