Auch der Inhalt der von der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit ihrem Haftanordnungsantrag eingereichten Aufzeichnungen der Telefongespräche liess bereits auf Drogenhandel schliessen, nachdem damals die Rede davon war, dass das Fahrzeug gründlich gereinigt und die Fugen schöngemacht werden sollten (vgl. Bericht betreffend Antrag auf GPS- Überwachung Renault Master vom 24. Juni 2021, S. 2, Beilage 5 zum Haftanordnungsantrag), was den Verdacht nahelegt, dass im Fahrzeug ein Versteck eingebaut war, welches zur unauffälligen Wiederverschliessung gefugt werden musste. Spätestens nach den zwischenzeitlich von der kan-