Damals lag in Sachen Einvernahmeprotokolle lediglich das Festnahmeeröffnungsprotokoll vom 9. März 2022 vor, in welchem der Beschwerdeführer angab, es sei um einen Möbeltransport gegangen und er habe nichts von einem Drogentransport oder Escort gewusst bzw. gehört. Der Beschwerdeführer log allerdings nachweislich in Bezug auf die durch ihn nach Spanien transportierten Kontrollschilder. Er gab an, dass das Kontrollschild schon am Lieferwagen dran gewesen sei und sie dieses nicht an den Lieferwagen montiert hätten (vgl. Festnahmeeröffnungsprotokoll vom 9. März 2022, Fragen 28 f. und 33, Beilage 4 zum Haftanordnungsantrag).