2. 2.1. Die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragte mit Eingabe vom 26. September 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate. Dieses ordnete am 27. September 2022 die provisorische Fortdauer der Untersuchungshaft bis zum Entscheid über den Verlängerungsantrag an. A. beantragte mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 die Abweisung des Haftverlängerungsgesuches und seine sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft. Eventualiter beantragte er seine Entlassung unter Anordnung von Ersatzmassnahmen.