Zusammenfassend war D. seit der mutmasslichen Tat vom 29. April 2022, folglich seit etwa sechs Monaten, nicht ansatzweise in der Lage, sich an das Ereignis zu erinnern. Bezüglich der kognitiven Fähigkeiten gehen die Ärzte von einer sehr schlechten Prognose aus, wobei aktuell nicht von der Wiedererlangung der Einvernahmefähigkeit auszugehen sei (vgl. Bericht der P. vom 7. Oktober 2022, S. 3 [Beschwerdeantwortbeilage]).