verbesserte sich sein Zustand nicht, wobei er auf Fragen keine passenden Antworten geben könne (vgl. Schreiben der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. Juni 2022 an RA M. Trottmann [in: HA.2022.310]). Dem Bericht der P. vom 7. Oktober 2022 (Beschwerdeantwortbeilage) ist zu entnehmen, dass sich der Zustand von D. unterdessen nicht verbessert hat. Aufgrund der zugrundeliegenden neurokognitiven Störung sowie dem schweren, prolongierten Delirium sei die Prognose bezüglich der Kognition sehr schlecht. Es sei davon auszugehen, dass die Kognition auch nach einer Verbesserung des Deliriums schlechter sein werde als vor dem Ereignis am 29. April