3.3.1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau reicht mit Beschwerdeantwort einen Bericht der P. vom 7. Oktober 2022 ein, woraus sich ergebe, dass der Vater am 4. Oktober 2022 in der Lage gewesen sei, einfache Sachverhalte bezüglich der Administration urteilsfähig beurteilen zu können. Am 5. Oktober 2022 habe sich das Delirium jedoch wieder stark verschlechtert, weshalb aus ärztlicher Sicht aktuell nicht von einer Wiedererlangung der Einvernahmefähigkeit auszugehen sei. Es sei nicht auszuschliessen, dass der Vater bis zur Gerichtsverhandlung in der Lage sein könnte, zum Vorfall vom 29. April 2022 auszusagen.