Der Gutachter bediene sich nicht zweier, sondern dreier Prognoseinstrumente, namentlich dem "PCL-R", dem "VRAG-R" sowie der Risikobeurteilung nach dem Kriterienkatalog von Dittmann. Die ersten beiden Prognoseinstrumente würden eine ausgesprochen günstige Beurteilung der Rückfallgefahr hervorbringen, wobei bei der Anwendung des Kriterienkatalogs von Dittmann eine durchschnittliche Rückfallgefahr resultiere, welche der Gutachter für die Gesamtbeurteilung übernehme. Er erkläre nicht, weshalb er die beiden Prognoseinstrumente mit deutlich günstigeren Resultaten bei seiner Gesamtbeurteilung nicht berücksichtige.