Weiter versuche das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau, das im Vollgutachten ausgewiesene durchschnittliche Rückfallrisiko zu verschlechtern, indem es einzelne vom Gutachter für die Gesamtbeurteilung des Rückfallrisikos herangezogene Kriterien nochmals zusätzlich in die Waagschale werfe, was aufgrund der doppelten Berücksichtigung auf eine willkürliche Verschlechterung des Rückfallrisikos hinauslaufe. Der Gutachter bediene sich nicht zweier, sondern dreier Prognoseinstrumente, namentlich dem "PCL-R", dem "VRAG-R" sowie der Risikobeurteilung nach dem Kriterienkatalog von Dittmann.