Aufgrund dieser gutachterlichen Beurteilung sei beim Beschwerdeführer aufgrund der Tatdynamik, der Vorgeschichte und den Resultaten der verwendeten Prognoseinstrumente derzeit von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen. Im Hinblick auf die Beurteilung der Schwere der drohenden Delikte könne nach wie vor insbesondere auf den Fotobogen der Kriminaltechnik vom 29. April 2022 abgestellt werden. Zusammen mit den Wahr- nehmungs- bzw. Sachverhaltsberichten von H. und E. offenbare die vom Beschwerdeführer verübte Gewalteinwirkung auf das 82-jährige Opfer ein hohes Gewalt- bzw. Aggressionspotential. Aufgrund des Gutachtens des -6-