Die abschliessende rechtliche Würdigung des Sachverhalts wird im Falle der Anklageerhebung dem Sachgericht obliegen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt gestützt auf die dokumentierten Verletzungen und die Aussagen des Beschwerdeführers mindestens ein dringender Tatverdacht bezüglich des Vorwurfs einer einfachen Körperverletzung zu bejahen ist. Gestützt auf das Gutachten des Kantonsspitals Aarau vom 18. Juli 2022, S. 8, wo die Verletzungen des Opfers dokumentiert werden und worin festgehalten wird, dass bei Schlägen gegen den Kopf, insbesondere bei Verwendung eines harten Gegenstandes, letztlich immer schwerwiegende, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen resultieren können, ist zu-