2.3. Der Beschwerdeführer gab anlässlich seiner telefonischen Alarmierung am 29. April 2022 gegenüber der Einsatzzentrale an, seinen Vater D. mit der Faust geschlagen zu haben. Am Tatort führte er gegenüber der Polizei ergänzend aus, 5-10 Mal mit der Gürtelschnalle gegen den Kopf des Vaters geschlagen zu haben (vgl. Bericht Vorläufige Festnahme der Kantonspolizei Aargau vom 29. April 2022 [in: HA.2022.214]; Einvernahme E. vom 23. Mai 2022, Fragen 37 und 44 [in: HA.2022.310]).