3. 3.1. Gegen diese ihm am 5. Oktober 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 30. September 2022 aufzuheben und es sei das Haftverlängerungsgesuch der Beschwerdegegnerin vom -3-